Eine Nebenkostenabrechnung ist erst fertig, wenn sie geprüft ist. Hier legen wir offen, was wir bei jeder Abrechnung kontrollieren – Schritt für Schritt, nachvollziehbar, ohne Kleingedrucktes.
Der Unterschied
Ein Automat rechnet, was Sie eintippen. Wir prüfen, was wir abrechnen.
Rechnen kann heute jede Software. Der Wert einer Abrechnung entsteht davor: bei der Frage, ob jede Position dort überhaupt hineingehört – und ob das Ergebnis einer Prüfung durch Ihren Mieter standhält.
Unsere Prüfmethodik
Diese sieben Schritte durchläuft jede Abrechnung bei uns – unabhängig davon, ob es um eine Wohnung oder um zwanzig Einheiten geht.
Bevor wir rechnen, prüfen wir, ob alles da ist: Flächenangaben, Kostenbelege, Mietervorauszahlungen und die Heizkostenabrechnung Ihres Messdienstleisters. Fehlt etwas, fragen wir nach – wir schätzen keine Lücken.
Jede einzelne Kostenposition wird gegen den Katalog des § 2 BetrKV geprüft. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Rücklagen sind nicht umlagefähig – sie fliegen heraus, bevor sie Ihre Abrechnung angreifbar machen. Welche Kosten Sie umlegen dürfen, zeigt unser Ratgeber Umlagefähige Nebenkosten.
Wir prüfen, welcher Verteilerschlüssel in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die Wohnfläche (§ 556a BGB), verbrauchsabhängig erfasste Kosten sind nach Verbrauch umzulegen. Ein falscher Schlüssel gehört zu den häufigsten Widerspruchsgründen.
Die Heizkostenabrechnung Ihres Messdienstleisters (z. B. Techem, Ista oder Brunata) integrieren wir nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung: 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig, der Rest nach Fläche. Die CO₂-Kosten teilen wir nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG zwischen Ihnen und Ihren Mietern auf – wie das funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur CO₂-Kostenaufteilung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen weisen wir nach § 35a EStG aus. Ihre Mieter können diese Beträge in der Steuererklärung geltend machen – und Sie ersparen sich die spätere Nachfrage nach einer Bescheinigung.
Wir prüfen, ob der Abrechnungszeitraum korrekt ist (maximal 12 Monate) und behalten die Abrechnungsfrist im Blick: Geht die Abrechnung später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Zum Schluss der Blick aufs Ganze: Passen die Werte zum Vorjahr? Liegen die Kosten pro Quadratmeter im Rahmen des Nebenkostenspiegels? Auffällige Ausreißer klären wir mit Ihnen, bevor die Abrechnung das Haus verlässt.
Zum Vergleich
Software rechnet schnell und rechnet richtig – mit dem, was eingetippt wurde. Genau dort liegt das Problem: Die typischen Fehler einer Nebenkostenabrechnung entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei den Annahmen davor.
Das ist kein Vorwurf an die Werkzeuge – es ist ihre Bauart. Ein Rechenautomat prüft nicht, er rechnet. Die Prüfung ist unsere Arbeit.
Lieferzeit
Ein Automat liefert in Minuten – ungeprüft. Wir liefern in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen – geprüft. Jeder der sieben Schritte bedeutet, dass ein Mensch Ihre Unterlagen tatsächlich ansieht: Belege lesen, Mietvertrag abgleichen, Rückfragen stellen, Ausreißer klären. Das lässt sich nicht auf Knopfdruck erledigen – und das ist Absicht. Denn eine Abrechnung, die Sie in zwei Minuten bekommen, prüft am Ende Ihr Mieter zum ersten Mal. Wie die Zusammenarbeit von der Anfrage bis zur Lieferung abläuft, zeigt unsere Seite Ablauf.
Verantwortung
Unsere Arbeit ist über eine Vermögensschadenhaftpflicht mit 250.000 € Deckungssumme abgesichert. Das ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug und einem Dienstleister: Wer nur rechnet, trägt keine Verantwortung für das Ergebnis – wir schon.
Dazu kommt, was sich nicht versichern lässt: ein persönlicher Ansprechpartner, der für das Ergebnis geradesteht. Sie erreichen bei uns den Menschen, der Ihre Abrechnung erstellt hat – kein anonymer Support, keine Warteschleife. Hat Ihr Mieter Rückfragen, lassen wir Sie damit nicht allein.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – Sie erhalten es in der Regel innerhalb von 24 Stunden, zum Festpreis und ohne Abo.