Für Wohnungseigentümer mit vorhandener Hausgeldabrechnung. Wir erstellen aus Ihrer Hausgeldabrechnung die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter.
Was ist EasyAbrechnung Eigentumswohnung?
Sie haben Ihre Eigentumswohnung vermietet und benötigen für Ihren Mieter eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung? Wir erstellen diese aus Ihrer Hausgeldabrechnung – gemäß § 556 BGB und BetrKV. So wird aus dem Hausgeld eine mietrechtskonforme Nebenkostenabrechnung – jede Position geprüft auf Umlagefähigkeit.
Leistungen im Überblick
Ihre Vorteile
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hinweis: Wir erstellen keine Hausgeldabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wir verwenden Ihre vorhandene Hausgeldabrechnung als Basis für die Nebenkostenabrechnung an Ihren Mieter.
Bitte beachten – die Heizkostenabrechnung ist nicht enthalten: Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung (HeizKV) erstellt Ihr Messdienstleister (z. B. Techem, Ista oder Brunata) direkt aus den Zählerständen Ihrer Wohnungen. Wir übernehmen die fertigen Werte aus dessen Abrechnung und pflegen sie in Ihre Nebenkostenabrechnung ein – bitte reichen Sie die Heizkostenabrechnung Ihres Dienstleisters mit ein bzw. beauftragen Sie diese dort.
Mehr als abtippen
Aus Ihrer Hausgeldabrechnung wird eine geprüfte Mieterabrechnung.
Ein Automat übernimmt einfach Zahlen. Wir prüfen, welche Positionen Ihrer WEG-/Hausgeldabrechnung überhaupt auf den Mieter umlagefähig sind – und welche typischerweise nicht:
Beispielrechnung
Was das in Zahlen bedeutet, zeigt ein vereinfachtes Beispiel. Die Beträge sind Musterwerte – die Struktur ist bei fast jeder WEG dieselbe: Ein Teil des Hausgelds gehört in die Mieterabrechnung, ein Teil bleibt bei Ihnen als Eigentümer.
| Position aus der Hausgeldabrechnung | Betrag (Beispiel) | In die Nebenkostenabrechnung? |
|---|---|---|
| Wasser & Abwasser | 480,00 € | Ja |
| Müllabfuhr | 240,00 € | Ja |
| Hausreinigung | 300,00 € | Ja |
| Gebäude- & Haftpflichtversicherung | 380,00 € | Ja |
| Heizung & Warmwasser (Messdienst) | 1.100,00 € | Ja – nach HeizKV, inkl. CO₂-Aufteilung |
| Instandhaltungsrücklage | 600,00 € | Nein |
| Verwaltervergütung | 320,00 € | Nein |
| Kontoführung & Bankgebühren | 30,00 € | Nein |
| Hausgeld gesamt | 3.450,00 € | davon umlagefähig: 2.500,00 € |
| Grundsteuer – steht nicht im Hausgeld | 190,00 € | Ja – aus Ihrem Bescheid ergänzt |
| Basis der Nebenkostenabrechnung | 2.690,00 € |
Vereinfachtes Beispiel mit Musterwerten. Maßgeblich sind Ihre Hausgeldabrechnung, § 2 BetrKV und die Vereinbarungen im Mietvertrag.
In diesem Beispiel sind 950,00 € des Hausgelds nicht umlagefähig – mehr als ein Viertel. Wer die Hausgeldabrechnung ungefiltert weiterreicht, legt also systematisch zu viel um und riskiert die Kürzung durch den Mieter. Umgekehrt geht Geld verloren, wenn die Grundsteuer fehlt: Sie zahlen sie direkt, in der Hausgeldabrechnung taucht sie deshalb nie auf – wir übernehmen sie aus Ihrem Grundsteuerbescheid.
Was Sie einreichen: die aktuelle Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung (idealerweise die Einzelabrechnung Ihrer Wohnung), Ihren Grundsteuerbescheid sowie den Mietvertrag mit den Vorauszahlungen Ihres Mieters. Liegt die Heizkostenabrechnung Ihres Messdiensts (z. B. Techem, Ista oder Brunata) vor, arbeiten wir deren Werte inklusive der CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG ein.
Was Sie bekommen: innerhalb von 5–7 Werktagen eine prüffähige Nebenkostenabrechnung als PDF – mit Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel, dem Anteil Ihres Mieters, den Vorauszahlungen und dem Ergebnis. Auf Wunsch mit Anschreiben an Ihren Mieter. Bezahlt wird per Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Vertiefung: Wie die Umwandlung Schritt für Schritt funktioniert – inklusive der Frage, ob nach Miteigentumsanteilen oder Wohnfläche verteilt wird – erklärt unser Ratgeber Nebenkostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung.
FAQ
Nein. Die Hausgeldabrechnung ist die Abrechnung der WEG gegenüber Ihnen als Eigentümer und enthält Positionen, die Ihr Mieter nicht tragen muss – etwa Instandhaltungsrücklage und Verwaltervergütung. Für den Mieter verlangt § 556 BGB eine eigene Abrechnung, die nur die umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV enthält. Genau diese Umwandlung übernehmen wir.
Die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung, Ihren Grundsteuerbescheid, den Mietvertrag mit den Vorauszahlungen Ihres Mieters, die Wohnfläche in m² sowie – falls vorhanden – die Heizkostenabrechnung des Messdiensts (z. B. Techem, Ista oder Brunata). Mit unserem Angebot erhalten Sie eine Checkliste dazu.
Ja. Die Grundsteuer steht nicht in der Hausgeldabrechnung, weil Sie sie als Eigentümer direkt zahlen. Sie ist aber voll umlagefähig – wir übernehmen sie aus Ihrem Grundsteuerbescheid in die Nebenkostenabrechnung. Wird sie vergessen, verschenken Sie Geld.
Der Schlüssel der WEG (meist Miteigentumsanteile) gilt gegenüber dem Mieter nur, wenn der Mietvertrag ihn vereinbart. Ohne Regelung ist nach § 556a BGB die Wohnfläche maßgeblich; verbrauchsabhängig erfasste Kosten wie Wasser und Heizung werden nach Verbrauch umgelegt. Wir prüfen das anhand Ihres Mietvertrags.
Wünschen Sie zusätzlich die vollständige Prüfung Ihrer Unterlagen und die Einwandbehandlung bei Mieter-Widerspruch? Sprechen Sie uns auf AbrechnungPlus an.
Ihr Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden – kostenlos und unverbindlich.