Die Kosten für das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung liegen 2026 je nach Anbieter zwischen etwa 25 € und über 120 € pro Abrechnung. Spezialisierte Online-Abrechnungsdienste berechnen meist 25–70 €, Eigentümerverbände für Mitglieder 40–60 €, Hausverwaltungen 50–120 € pro Wohneinheit und Steuerberater nach Gebührenordnung meist über 100 €. Die Kosten trägt der Vermieter – sie sind nicht auf den Mieter umlegbar, aber steuerlich absetzbar.
Wer seine Betriebskostenabrechnung nicht selbst erstellen möchte, hat mehrere Möglichkeiten – mit sehr unterschiedlichen Preisen und Leistungsumfängen. Dieser Überblick zeigt, was die einzelnen Anbietertypen verlangen, welche Faktoren den Preis beeinflussen, wer die Kosten trägt und wann sich das Auslagern lohnt.
| Anbietertyp | Typische Kosten | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Online-Abrechnungsdienste | ca. 25–70 € pro Abrechnung | Private Vermieter, die Belege digital einreichen können |
| Eigentümerverbände (z. B. Haus & Grund) | ca. 40–60 € pro Abrechnung, zzgl. jährlichem Mitgliedsbeitrag | Mitglieder, die auch weitere Verbandsleistungen nutzen |
| Hausverwaltung | ca. 50–120 € pro Wohneinheit (bzw. Bestandteil der laufenden Verwaltungsgebühr) | Eigentümer, die die komplette Verwaltung abgeben möchten |
| Steuerberater | nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), meist über 100 € | Vermieter, deren Steuerberater ohnehin die Vermietung betreut |
| Selbst erstellen (Excel/Software) | geringe oder keine direkten Kosten – dafür mehrere Stunden Zeitaufwand und volles Fehlerrisiko | Erfahrene Vermieter mit einfachen Objekten |
Marktübersicht auf Basis öffentlich einsehbarer Anbieterpreise, Stand Juli 2026. Preise inkl. MwSt., gerundet.
Wichtig beim Vergleich: Die Spannen kommen nicht von ungefähr. Am unteren Ende stehen meist reine Rechenleistungen – Sie liefern fertig sortierte Zahlen, der Anbieter setzt sie in ein Formular. Am oberen Ende sind Plausibilitätsprüfung, Rückfragen und persönliche Beratung enthalten. Entscheidend ist deshalb nicht der Preis allein, sondern was für den Preis tatsächlich geprüft wird – eine formal fehlerhafte Abrechnung kostet Sie im Zweifel die gesamte Nachforderung.
Die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung trägt der Vermieter. Sie zählen zu den Verwaltungskosten und sind nach der Betriebskostenverordnung (§ 1 Abs. 2 BetrKV) in der Wohnraummiete nicht auf den Mieter umlegbar – anders als etwa die Kosten des Messdienstleisters für die Heizkostenerfassung, die als Betriebskosten umlagefähig sind.
Die gute Nachricht: Als Vermieter können Sie die Erstellungskosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Steuererklärung) geltend machen. Netto reduziert sich der effektive Aufwand dadurch spürbar.
Nicht vergessen: Unabhängig davon, wer die Abrechnung erstellt, gilt die 12-Monats-Frist des § 556 Abs. 3 BGB – die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst verfallen Nachforderungen. Ein Guthaben des Mieters muss dagegen auch bei verspäteter Abrechnung ausgezahlt werden. Alle Details und Stichtage: Fristen der Nebenkostenabrechnung.
EasyAbrechnung 69 € (vorbereitete Unterlagen, 1–20 Wohneinheiten) · Eigentumswohnung 89 € (inkl. Umwandlung der Hausgeldabrechnung) · AbrechnungPlus 119 € (Rundum-Service mit vollständiger Prüfung und persönlicher Beratung). Alle Preise einmalig inkl. MwSt. pro Abrechnung, CO₂-Kostenaufteilung inklusive. Lieferung in 5–7 Werktagen.
Unverbindliches Angebot anfordernBei einer einzelnen Wohnung mit einer Handvoll Kostenarten und ohne zentrale Heizung können erfahrene Vermieter die Abrechnung durchaus selbst erstellen. Die Rechnung kippt, sobald einer dieser Punkte zutrifft:
Ein Rechenbeispiel: Wer drei bis vier Stunden Eigenaufwand, das Fehlerrisiko und die steuerliche Absetzbarkeit gegenrechnet, liegt mit einem professionellen Festpreis ab 69 € häufig unter den tatsächlichen Kosten des Selbermachens. Wie die Zusammenarbeit mit uns konkret abläuft, zeigt unsere Seite „So funktioniert's".
Je nach Anbieter zwischen etwa 25 € und über 120 € pro Abrechnung: Online-Abrechnungsdienste 25–70 €, Eigentümerverbände 40–60 € (zzgl. Mitgliedsbeitrag), Hausverwaltungen 50–120 € pro Wohneinheit, Steuerberater nach StBVV meist über 100 €. Bei Heinisch Immobilien gilt ein Festpreis ab 69 € inkl. MwSt. pro Abrechnung.
Der Vermieter. Die Erstellungskosten zählen zu den Verwaltungskosten und sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV in der Wohnraummiete nicht auf den Mieter umlegbar. Sie können aber in der Regel als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden.
Spezialisierte Abrechnungsdienste wie Heinisch Immobilien, Eigentümerverbände (für Mitglieder), Hausverwaltungen und Steuerberater. Für private Vermieter mit einzelnen Objekten sind spezialisierte Dienste meist die günstigste Variante mit dem passendsten Leistungsumfang – ohne laufende Verpflichtung wie Mitgliedschaft oder Verwaltungsvertrag.
Ja, in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Einkommensteuererklärung). Die Details klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Marktpreise: eigene Recherche öffentlich einsehbarer Anbieterpreise, Stand Juli 2026 – Preise einzelner Anbieter können abweichen. Bei rechtlichen Einzelfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren Steuerberater.